Sondeln in Österreich und der Schweiz
Die Regeln für Sondengänger unterscheiden sich in den deutschsprachigen Ländern erheblich. Während in Deutschland die Bundesländer zuständig sind, gelten in Österreich bundesweite Vorschriften und in der Schweiz kantonale Regelungen.
Österreich: Denkmalschutzgesetz und BDA-Bewilligung
In Österreich regelt das Denkmalschutzgesetz (DMSG) den Umgang mit archäologischen Funden. Seit der Novelle 2015 (in Kraft seit 2016) sind die Regeln deutlich strenger:
- Jede gezielte Suche nach archäologischen Gegenständen erfordert eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts (BDA)
- Die Bewilligung wird in der Praxis fast ausschließlich an Fachleute und wissenschaftliche Institutionen erteilt
- Für Hobbysucher ist eine BDA-Bewilligung praktisch kaum zu erhalten
- Alle archäologischen Funde (auch Zufallsfunde) unterliegen einer Meldepflicht an das BDA
- Es gilt ein umfassendes Schatzregal: Alle Funde gehen in das Eigentum des Bundes über
Strafen in Österreich
Verstöße gegen das DMSG werden in Österreich streng geahndet:
- Geldstrafe bis zu 50.400 Euro
- Bei schwerem Verstoß oder Wiederholung bis zu 101.000 Euro
- Beschlagnahme von Detektor und Funden
- Mögliche strafrechtliche Verfolgung bei Zerstörung von Denkmälern
Schweiz: Kantonale Regelungen
In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesgesetz für archäologische Nachforschungen. Die Regelung liegt bei den 26 Kantonen, was zu einem Flickenteppich an Vorschriften führt:
- In den meisten Kantonen ist eine Bewilligung der kantonalen Archäologie erforderlich
- Einige Kantone verbieten das private Sondeln komplett
- Andere Kantone erteilen unter bestimmten Auflagen Bewilligungen
- Es gilt generell eine Meldepflicht für archäologische Funde
- Das Eigentum an Funden geht in der Regel an den Kanton über
Da die Regeln von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind, musst du dich vor dem Sondeln immer beim zuständigen kantonalen Amt erkundigen.
Vergleichstabelle: Deutschland, Österreich, Schweiz
| Thema | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Genehmigung | NFG je Bundesland | BDA-Bewilligung | Kantonale Bewilligung |
| Zuständigkeit | 16 Bundesländer | Bundesdenkmalamt | 26 Kantone |
| Hobbysucher | NFG möglich | Praktisch nicht möglich | Kantonsabhängig |
| Schatzregal | Alle außer Bayern | Ja (seit 2018) | Ja (kantonal) |
| Meldepflicht | Ja | Ja | Ja |
| Max. Bußgeld | Bis 500.000 € (Bayern: 5 Mio.) | Bis 101.000 € | Kantonsabhängig |
Fazit
Deutschland ist im Vergleich sondlerfreundlich: Mit einer NFG kannst du legal und entspannt deinem Hobby nachgehen. In Österreich ist die Lage für Privatpersonen deutlich schwieriger, in der Schweiz hängt es vom Kanton ab. Erkundige dich immer vorab bei der zuständigen Stelle, bevor du im Ausland sondeln gehst.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.