NFG-Antrag nach Bundesland
Es gibt keinen bundeseinheitlichen NFG-Antrag. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Regeln, Formulare, Paragraphen und Verfahren. Dieses Tool zeigt dir den richtigen Weg für dein Bundesland – und generiert bei formlosen Anträgen einen angepassten Text.
Was du in jedem Fall brauchst
- Schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Suchgebiet (z. B. aus der Sondelkarte)
- Kopie des Personalausweises
- Ggf. Nachweis über archäologische Grundkenntnisse oder absolvierte Schulung
Verhalten bei Funden
- Alle Funde unverzüglich der zuständigen Denkmalbehörde melden (Fundmeldepflicht)
- Fundstelle unverändert lassen, bis die Behörde die Freigabe erteilt
- Fund dokumentieren: Foto, GPS-Koordinaten, Fundtiefe
- Bei Verdacht auf Kampfmittel: Sofort Polizei rufen, Fundstelle sichern
Dieses Tool dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen und Verfahren können sich ändern – informiere dich vorab bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde. Stand: Februar 2025.